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1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle abzuschließenden Einzelverträge.

 

2. Angebot

Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten unsere Angebotspreise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend.

 

3. Preise

Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto und in EURO angegeben. Alle angegebenen Preise den Verbrauchern verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, alle angegebenen Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind errechnet aufgrund der bei der Angebotsabgabe herrschenden Marktsituation. Preisänderungen für die zur Herstellung benötigten Materialien sowie die sonstige Kostenveränderungen, die zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem der Auftragserteilung erfolgen, können zu Preisänderungen führen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als vier Monate liegen. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bis zum Tage der Lieferung berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Materialkostenerhöhungen, weiterzugeben.

 

4. Änderungen

Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren, werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz wie auch bei der Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen.

 

5. Zahlung

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.) vorzunehmen. Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, jedoch haften wir nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg. Die Haftung für sonstige Schäden, die nicht den Versandweg betreffen, beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

7. Lieferzeit und Lieferverzug

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Ist der Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Für Überschreitung der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist die Druckerei nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden ist, ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen. Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brand oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen entstehen, haften wir nicht.

 

8. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall auf Fehler zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst indem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten.

 

Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen hat, bei uns eintrifft.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Liegt keine wesendliche Verletzung der Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vor, wird die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.

Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.

 

9. Liefermenge

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu fünf Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

 

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte

Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Dateien bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer vorherigen Zustimmung geändert werden.

 

Der Auftraggeber stellt sicher, er die Rechte an den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien hat. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.

Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen der Druckerei sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht.

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

11. Werbung und Veröffentlichung

Wir behalten uns das Recht, Bilddarstellungen Ihres individuell angefertigten Musters in Print- oder Onlinemedien für eigene Werbezwecke oder Referenznachweise zu veröffentlichen. Ihr Eigentumsrecht an Ihrem individuell angefertigten Musters wird hierdurch nicht berührt. Dies schließt eine auch einen weiteren Verkauf Ihres individuell angefertigten Musters über den von Ihnen gedachten Zweck aus.

 

12. Sonstiges

Die Aufhebung einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozess ist Hagen, wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

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